Zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wurde ein Kriminaloberkommissar wegen Missbrauch eines Jungen und den Besitz von Kinderpornografie verurteilt.
Der 57 Jährige hatte am 17. Dezember 2006 in seiner Wohnung einen 11 Jährigen aus dem Strichermillieu, der augenscheinlich für seine Dienste bezahlt wurde, in obszönen Posen fotografiert.
Obendrein wurden bei seiner Einreise aus Bangkok am Flughafen Düsseldorf vier Pornofilme im Gepäck gefunden, die Sex mit kleinen Jungen zeigten. Bei einer anschließenden Hausdurchsuchung wurde weiteres kinderpornografisches Material in erheblichen Umfang gefunden. Bereits im Februar diesen Jahres wurde er von einem Moabiter Schöffengericht für den Besitz von Kinderpornos zu einer Geldstrafe von 7200 Euro verurteilt.
Strafmildernd hat das Gericht den Umstand gewertet, das der Angeklagte zu einer Sexualtherapie bereit ist. Seit dem Beginn der Ermittlungen bezieht der Beklagte eine Verminderte Besoldung und eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist erst mit Rechtskraft des Urteils möglich.